Austausch-Verbotsliste [Stand: 15.05.24]
  • Substitutionsausschlussliste: Anlage VII (Teil B) zur AM-RL G-BA
    Neu:
  • 15.05.24: Evolismus bis 1 mg Tabletten
  • 01.05.24: Großpackungspflicht Verbandmittel Ersatzkassen
  • Austausch-Verbots-Artikel

  • Keine Substitution/ Keine Wirkstoffverordnungen
  • CAVE: Das Austauschverbot gilt nur für die gelisteten Darreichungsformen und die austauschbaren Darreichugsormen nach G-BA-Liste und nicht für alle Darreichungsformen einer Substanz.
  • Betaacetyldigoxin Tabletten
  • Carbamazepin Retardtabletten
  • Ciclosporin Lösung zum Einnehmen und Weichkapseln
  • Digitoxin Tabletten
  • Digoxin Tabletten
  • Everolimus bis 1 mg Tabletten (seit 15.05.2024)
  • Levothyroxin-Natrium Tabletten
  • Levothyroxin-Natrium + Kaliumiodid (fixe Kombination) Tabletten
  • Phenobarbital Tabletten
  • Phenprocoumon Tabletten
  • Phenytoin Tabletten
  • Primidon Tabletten
  • Tacrolimus Hartkapseln
  • Tacrolimus Retardkapseln (ab 15.06.19)
  • Valproinsäure Retardtabletten auch als Natriumvalproat und Valproinsäure in Kombination mit Natriumvalproat

    BtM

  • Austauschpflicht, außer bei anderer Beladungsmenge oder anderer Applikationsdauer
  • Buprenorphin Transdermale Pflaster mit unterschiedlicher Applikationshöchstdauer (z.B. bis zu 3 bzw. 4 Tagen)
  • Fentanyl-Pflaster mit gleicher Freisetzungsrate aber unterschiedlicher Beladungsmenge (BfArM)
  • Hydromorphon Retardtabletten mit unterschiedlicher täglicher Applikationshäufigkeit (z.B. alle 12 bzw. 24 Std.)
  • Oxycodon Retardtabletten mit unterschiedlicher täglicher Applikationshäufigkeit (z.B. alle 12 bzw. 24 Std.)

    Cannabis

  • 16.05.22: Cannabis-Extrakte und -Blüten: Ein Austausch ist nicht erlaubt! (Apotheke adhoc, N.N.)

    Medizinprodukte/ Verbandmittel

  • Kein Austausch
  • Ausnahme seit 01.05.24: Verbandmittel Ersatzkassen: Bei Verordnung mehrerer Kleinpackungen: Großpackung, falls existent (VDEK AVV, Teil 3, S. 22): "Verbandstoffe, Pflaster, Nahtmaterial: Entspricht die verordnete Gesamtstückzahl einer im Handel befindlichen Packungsgröße, so ist diese Packung abzugeben und zu berechnen. Sofern keine der Verordnung entsprechende Packungsgröße im Handel ist, muss eine Stückelung mit so wenigen Packungen wie möglich bis zum Erreichen der verordneten Stückzahl erfolgen."
  • Kein Austausch Arzneimittel gegen Medizinprodukt oder umgekehrt (z.B. Macrogol)

    Austauschpflicht

  • Adrenalin-Autoinjektoren (Austauschpflicht)
    Tragende Gründe: Adrenalin-Autoinjektoren (G-BA) (pdf), S. 10: "Anhand der Fachinformationen lassen sich keine wesentlichen Unterschiede in der Anwendung feststellen, die eine Aufnahme in die Anlage VII Teil B rechtfertigen würden. Es steht außer Frage, dass die Patientinnen und Patienten generell zum korrekten Umgang mit den Injektoren geschult werden müssen. Bestehende Anwendungsprobleme können aber nicht per se durch eine Aufnahme in die Substitutionsausschlussliste vermieden werden, sondern unter anderem über bessere, klar verständliche Informationen zu den Produkten."
  • BtM (Austauschpflicht mit Ausnahmen)
    BfArM FAQ Punkt 18. (S. 20)
  • Dermatika (Austauschpflicht)
    Tragende Gründe: Dermatika (G-BA) (pdf), S. 9: "Der G-BA sieht die Voraussetzungen zur Aufnahme von Dermatika in Anlage VII Teil B als nicht erfüllt an."
  • Inhalativa (Austauschpflicht)
    Tragende Gründe: Austauschpflicht Inhalanda (G-BA) (pdf), S. 9: "Der G-BA sieht die Voraussetzungen zur Aufnahme von Inhalativa in Anlage VII Teil B als nicht erfüllt an."