Barrierefreiheit von Internetseiten [Stand: 22.04.25]
  • Ab 29.06.2025: Barrierefreiheitspflicht für Apothekenwebseiten
  • Auffälligste Erfordernisse: Tatstatur-Navigation, CSS-Unabhängigkeit, Vorlesbarkeit, Genderverbot, verpflichtende "Erklärung zur Barrierefreiheit"
  • Die Pflicht für einen Barrierfreien Internetaufritt entfällt
    - wenn keine "Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr" angeboten werden (Definition siehe unten)
    - für Keinstunternehmen (CAVE: Meldepflicht beachten) (siehe"Ausnahmen für Keinstunternehmen")
    - für ältere Interentauftritte, die nicht mehr akutalisiert werden (siehe "Ausnahmen für ältere Seiten")
    - bei unverhältnismäßig hohem Aufwand (siehe unter "Ausnahmen bei hohem Aufwand")

    Allgemeine Hinweise

  • Es gibt unterschiedliche Vorschriften für Unternehmen und Behörden.
  • CAVE: Bei Ausführungen zum Thema ist damit zu prüfen, auf welche Vorschrift sich die Veröffentlichung bezieht.
    Vorschriften für Unternehmen:
  • Barriere­freiheits­stärkungs­gesetz (BFSG)
  • Verordnung zum BFSG (Verordnung für die Umsetzung des BFSG)
  • Leitlinie des BMAS
  • [engl.] Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2
  • [dt.] Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1
  • Seit Dezember 2024 gibt es WCAG 2.2 mit 6 zusätzlichen und 1 gestrichenem Punkt für die Konformitätsstufen A + AA.
  • Es gibt 3 Konformitätsstufen (A, AA, AAA). Für Unternehmen ist laut WCAG die Konformitätsstufe AA (A + AA) vorgeschrieben.
  • Siehe unter "Checklisten"
    Vorschriften für Behörden:
  • Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV)
  • CAVE: online BITV-Barierre-Tests sind Tests nach der BITV und nicht nach BFSG
    Unterschied BFSG - BITV:
    Geringer Anforderungen für Unternehmen:
  • Konformitätsklasse AA (statt AAA)
  • Keine Pflicht zur Verwendung Leichter Sprache
  • Keine Pflicht zur Einfügen eines extra Bedienelementes zur Vergrößerung
  • Keine genauen Vorgaben für die Erklärung zur Barrierefreiheit
  • Keine Pflicht zur jährlichen Aktualisierung der Erklärung zur Barrierefreiheit
  • Keine Pflicht zur Angaben eines Durchsetzungsverfahrens in der Erklärung zur Barrierefreiheit (Beschwerdemöglichkeit, wenn auf die Meldung einer Barriere keine Rückmeldung erfolgt)
  • Keine Pflicht zur Angaben einer gesonderten Kontaktmöglichkeit zur Meldung von Barrieren
  • Keine Pflicht, dass die Erklärung zur Barrierefreiheit von jeder Webseite des Projektes zugänglich sein muss
  • Keine Kontrast-Mindestanforderungen für Logos
  • Aber auch: Unklare Definition von digitalen Dienstleistungen als entscheidender Begriff (siehe unter "Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr")
  • Aber auch: Unklar, welche Seiten eines Internetauftrittes barrierefrei sein müssen (Ausführungen)
    Automatische Überprüfbarkeit:
  • Vorgeschrieben ist die Überprüfbarkeit der Seite mit automatischen Tools (ohne genauere Angaben).
  • Hier ist eine Auswahl gelistet ohne Aussage zur Zuverlässigkeit der Tools, die z.T. unterschiedliche Ergebnisse liefern.
  • Die hier in den Ausführungen gelisteten erforderlichen Punkte in Bezug auf Barrierefreiheit wurden verschiedenen Internetseiten entnommen, die z.T. unterschiedliche Angaben aufweisen.
  • Barrierefreiheits-Analysetools prüfen nach eigenen Angaben 60 - 200 Punkte.
  • Damit erheben die hier gelisteten Hinweise keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit.
    Weitere Erfordernisse:
  • Neben barrierefreier Syntax muss die Seite auf verschiedenen Betriebssystemen, mit verschiedenen Browsern und bei verschiedenen Bildschirmgrößen (Handy bis XL-Monitor) laufen.
  • Zudem muss die Seite eine gute Performance aufweisen in puncto Schnelligkeit, Funktionsfähigkeit, aber auch Robustheit inkl. Scriptfehlerfreiheit.
  • Zudem muss die Tastaturnavigierbarkeit, auch bei CSS-Inaktivierung, gewährleistet sein, die Vorlesbarkeit und eine gute Ausdruckbarkeit.
    Zertifizierung:
  • Kommerzielle Anbieter bieten die Zertifizierung von Webseiten nach Prüfung auf Barrierefreiheit an. Eine Zertifizierungspflicht besteht nicht.

    Automatisierte Verfahren - Online-Testtools für Barrierefreiheit

  • Neben automatisierten Verfahren sind manuelle Tests auf Barrierefreiheit erforderlich (siehe unter "Manuelle Tests")
    Barrierefehler-Prüfer:
  • wave.webaim.org/report
    - Bei Errors, Contrast Errors und Alerts sollte 0 stehen
    - Bei Features und Structural Elements sollten Zahlen > 0 stehen
    - Bei Aria kann 0 oder eine Zahl > 0 stehen
  • www.experte.de/barrierefreiheit (Antwort z.T. erst zeitverzögert)
    - Bei "Nicht Bestanden" sollte 0 stehen
  • www.accessibilitychecker.org
    - Bei "Critical issues" sollte 0 stehen
    Performance/ Robustheits-Test:
  • www.webpagetest.org
    - Bei Quick (Schnelligkeit), Usable (Funktionsfähigkeit) und Resilent (Robustheit) sollte "Looks great" oder "Not bad" stehen
    Bildschirmgrößen-Test:
  • bluetreev1.bluetree.ai/screenfly-embed
  • Test auf verschiedene Bildschirmgrößen
  • Die Bildschirmbreite vergrößert sich bei mobilen Geräten noch um die Breite des evt. angezeigten Scollbalkens
    Kontrastprüfer:
  • www.siteimprove.com/de/toolkit/color-contrast-checker
  • Vorgeschrieben ist ein ausreichender Kontrast von Schrift/ farbigen Links und Hintergrund
  • Das vorgeschriebene Kontrastverhältnis ist von der Textgröße abhängig: Ab Texgröße 18 oder Textgröße 14 gefettet gilt ein geringeres Kontrastverhältnis
  • Für Icons, Eingabefelder und Infografiken gilt ebenfalls das geringere Kontrastverhältnis
  • evt. verschiedene Kontrastprüfer verwenden
    Ausnahmen:
  • Logos und Schmuckelemente: Die Kontrastanforderungen müssen nur Funktionselemente (Bedienelemente und Text) erfüllen und gelten nicht für Logos und Schmuckelemente
    Sicherheits-Check:
  • sitecheck.sucuri.net
  • Test auf Schadsoftware und gemeldete Sicherheitswarnungen bezüglich der Seite
  • Sollte "No Malware Found" und "Site is not Blacklisted" erscheinen
    Scriptfehler entfernen:
  • validator.w3.org
    - Es sollten keine Errors und keine Warnings erscheinen
    - CAVE: Beanstandet z.T. anscheinend zulässige Meta-Tags (z.B. bei http-equiv)
  • infohound.net/tidy
    - Es sollten keine Errors und keine Warnings erscheinen
    - CAVE: Beanstandet z.T. anscheinend zulässige Meta-Tags
  • ! In Firefox und Edge stehen mit rechter Maustaste ➜ "Untersuchen" verschiedene Scriptprüfer-Tools zur Verfügung
    Weitere Tools (Liste):
  • www.w3.org/WAI/test-evaluate/tools/list
  • Englischer Fachbegriff: Web Content Accessibility Guidelines

    Alt-Texte

  • Alt-Texte werden anstelle des Bildes angezeigt, wenn das Bild nicht geladen wird, und werden von Vorlesefunktionen genutzt.
  • Alt-Texte sollen aussagekräftig sein
  • z.B. ist der Alt-Text "Logo" nicht ausreichend. Z.B. Apothekennamen hinzufügen
  • Max. 150 Zeichen mit korrekter Schreibweise und Zeichensetzung für die Vorlesefunktion
    Testmöglichkeiten:
  • Die oben genannten online Tools testen z.T. auf aussagekräftige Alt-Texte
  • Seite mit Vorlesefunktion testen
  • Programmiertechnisch: img-Ordner umbenennen, damit Alt-Texte angezeigt werden

    Alternative Seiten

  • Werden zusätzlich zu einem bestehenden nicht barrierfreien Internetauftritt barrierefreien Seiten angeboten (z.B. mit einem Knopf "Optionen für Barrierefreiheit"), müssen alle Punkte enthalten sein, die nicht barrierefrei angeboten werden.
  • Werden "Optionen für Barrierefreiheit" angeboten, kann auch eine Auswahl erscheinen, wie "Barrierfreie Farben", "Leichtere Schriftart", "Bildergalerien als Tabelle", "Angebote in Textform"

    Animationen

  • Kein Blinken (u.a. Epileptiker-Gefährdung)
  • Keine sich bewegenden Elemente. Nach anderer Angabe max. 5-Sekunden-Animationen bei Ausstellmöglichkeit für den Bediener.
  • Gilt auch für wechselnde Inhalte (z.B. wechselnde Werbebanner)
  • Unklarheit in Bezug auf Anker-Verweise (Sprungmarken), ob Springen oder Scrollen besser (css: 'scroll-behavior:smooth' )
  • Unklarheit in Bezug auf Größenveränderungen von Links bei Mausberührung
  • Unklarheit in Bezug auf Drop-Down-Menüs
  • Unklarheit in Bezug auf Einblendungen (siehe unter "Wechselnde Inhalte")

    Ausdruckbarkeit

  • Die Seite sollte gut ausdruckbar sein
  • Seitenumbruch bei Ausdruck erzwingen mit <div style='page-break-before:always;' ></div>
  • CSS-Druck-Anpassungen mit @media print, ebenso blockieren von Teilen, die nicht mitgedruckt werden sollen

    Ausnahmen für Keinstunternehmen

  • Internetauftritte von Kleinstunternehmen müssen nicht barrierefrei sein.
  • Weniger als 10 Beschäftigte (§ 2, Punkt 17., BFSG)
  • und Umsatz unter 2 Mio € (inkl. aller Filialen) (§ 2, Punkt 17., BFSG)
  • Definition von Beschäftigtenzahl bei Kleinstunternehmen im Sinne des BFSG
  • CAVE: Apothekenverbünde gelten als Betriebseinheit, d.h. es gilt Umsatz und die Mitarbeiteranzahl aller Filialen als Bemessungsgröße.
  • Internetauftritte von Kleinstunternehmen, die bestimmte Produkte verkaufen, müssen immer barrierfrei sein. Apotheken verkaufen diese Produkte nicht.
  • Unklar, wieso die Internet-Barrierefreiheit von der Mitarbeiteranzahl abhängig gemacht wurde.

    Ausnahmen für ältere Seiten

  • Internetauftritte, die vor dem 29.06.2025 erstellt wurden und nach dem dem 28.06.2025 nicht mehr aktualisiert werden, müssen nicht barrierefrei sein.
  • CAVE: Gilt für den gesamten Internetauftritt, somit müssen auch Seiten, die vor dem 29.06.2025 erstellt wurden, bei Aktualisierung des Internetauftritts an anderer Stelle barrierfrei sein. [Ausführung]

    Ausnahmen bei hohem Aufwand

  • Cave: Es besteht Meldepflicht für Apotheken gegenüber der Marktaufsichtbehörde bei Inanspruchnahme dieser Ausnahmeregelung § 17 (2) (BSFG)
  • Die Marktüberwachungsbehörde befindet sich noch in Gründung, sodass anscheinend noch keine Meldemöglichkeit besteht.
  • Bei unverhältnismäßiger Belastung entfällt die Pflicht zur Barrierefreiheit. Dies kann den kompletten Internetaufritt betreffen oder einzelne Teile.
  • Es sind genaue Kriterien und Dokupflichten gesetzlich festgelegt zur Beurteilung, ob eine unverhältnismäßige Belastung vorliegt.
  • Beispiel für die Angabe von Barrieren in der Erklärung zur Barrierefreiheit: "PDF-Dateien sind noch nicht vollständig in einem barrierefreien Format abrufbar. Aufgrund der Menge der zu aktualisierenden PDFs verweisen wir auf unverhältnismäßige Belastung im Sinn von § 17 (BSFG) i.V.m. Anlage 4 (zu den §§ 17, 21 und 28 BFSG) "

    Barrieren - Beispiele

  • PDF-Dateien sind noch nicht vollständig in einem barrierefreien Format abrufbar.
  • Einige Dokumente werden von Dritten nur in einer nicht-barrierefreien Fassung für die Internetseite bereitgestellt.
  • Bei Videos fehlen die Untertitel
  • Für Videos mit rein visuellen Handlungen wird keine Audiodeskription oder Volltextalternative angeboten.
  • Audiodateien verfügen über kein Transkript.
  • Alternativtexte von Grafiken ersetzen die Bilder nicht immer gleichwertig und Title-Attribute können irreführend sein. In manchen Fällen wird für Listen, Tabellen und Texten nicht die korrekten Strukturelemente verwendet.
  • Zum Teil fehlt die programmatische Beschriftung von Formularelementen.
  • Die Fehlererkennung für Formularelemente ist zum Teil nur durch Farbe oder die grafische Darstellung erkennbar.
  • Die sinnvolle Reihenfolge der Seiteninhalte ist aufgrund von Unterschieden in der visuellen und strukturellen Anordnung, der Verwendung von Leerzeichen und Tabulatoren sowie Semantikfehlern gestört.
  • Eingabefelder zu Nutzerdaten vermitteln nicht immer ihren Zweck.
  • Bei starker Vergrößerung der Seiteninhalte (Zoom) kommt es zu Ausschneidungen und Überlappungen.
  • Die Tastaturbedienung des Hauptmenüs ist eingeschränkt, einige Inhalte und Funktionen sind nicht erreichbar oder bedienbar. Der Tastaturfokus ist nicht immer nachvollziehbar.
  • Beim Öffnen von manchen Dialogen wird der Fokus nicht erwartungsgemäß in diesen hineingesetzt.
  • Die Syntax enthält ein paar formelle Fehler.
  • Semantischen Informationen (Name, Rolle, Eigenschaften) für HTML-Bedienelemente sind zum Teil fehlerhaft.
  • Statusmeldungen werden vom Screenreader nicht erfasst.
  • Die Linktexte sind nicht an jeder Stelle so aussagekräftig, dass das Link-Ziel offensichtlich ist.
  • Die Website reagiert nicht auf die Browseranpassungen bezüglich Schriftgrößen.
  • Wir unterstützen die gängigen Browser (Chrome, Firefox, Edge) in der aktuellen Version. Bei älteren oder abweichenden Browsern können Fehler auftreten.
    Bedienbarkeit - Barrieren:
    • Tastaturnavigation ist nicht möglich.
    • Keine deutliche Kennzeichnung von fokussierten Elementen.
    • Fokussierte Elemente sind nicht im sichtbaren Bereich.
    • Fokussierte Elemente werden durch die Cookie-Zustimmung überdeckt.
    • Kein ausreichender Abstand zwischen Bedienelementen.
    • Keine ausreichende Größe von Bedienelementen.
    • Horizontales Scollen erforderlich.
    • Keine barrierereie Tabellen-Navigation.
    • Keine Tastaturnavigation von Drop-Down-Menüs möglich.
    Lesbarkeit - Barrieren:
    • Der Inhalt wird nicht auf hochdeutsch vermittelt.
    • Der Inhalte wird nicht in leichter Sprache vermittelt. (CAVE: Es besteht andererseites keine Pflicht zur Leichten Sprache)
    • Die Kontrastvorgabe von Text, Grafiken und Bedienelementen erfüllen nicht die Vorgaben.
    • Lange Wörter sind nicht trennbar. [z.B. manuell &shy; an Trennstellen einfügen]
    • Abkürzungen werden verwendet. [oder erklären <abbr title="zum Beispiel">z.B.</abbr>]
    • Gendersonderzeichen werden verwendet.
    • Anderssprachige Wörter und Abschnitte sind vorhanden.
    • Ausreichender Zeilenabstand fehlt.
    • Zeitlich begrenzte Inhalte wie wechselnde Werbebanner sind vorhanden.
    • Nicht barrierefreie PDF-Dokumente
    • Untertitel von Videos fehlen
    • Bildergalerien sind vorhanden.
    Vorlesbarkeit - Barrieren:
    • Die Vorlesbarkeit mit der browserseitigen Vorlesefunktion ist nicht möglich.
    • Alternativtexte für Bilder sind nicht vorhanden.
    • Alternativtexte für Bedienelemente sind nicht vorhanden.
    • Die Überschriftenstruktur entspricht nicht den Anforderungen.
    Ausdruckbarkeit - Barrieren:
    • Die sinnvolle Ausdruckbarkeit der Webseite ist nicht vorhanden.
    Technik - Barrieren:
    • Die Webseite funktioniert nicht mit den gängigen Browsern in der aktuellen und mindestens der Vorgängerversion, zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari.
    • Die Webseite funktioniert nicht auf den gängigen Bildschirmgrößen von mobilen und stationären Geräten.
    • Keine Automatische Größenanpassung: Die Inhalte passen sich nicht der Bildschirmgröße des Geräts automatisch an.
    • Die Programmiertechnik (HTML, CSS, Javascript) entspricht nicht den aktuellen Standards.
    • CSS: Die Barrierefreiheit und Funktionsfähigkeit dieser Webseite hängt von CSS ab.
    • Die Webseiten enthalten unvernünftig großen Datenmengen.
    • Keine eindeutigen ID-Attribute.
    • Animationen werden verwendet.
    • Wechselnde Inhalte bei Fokussierung (inklusive onmouseenter).
    • Eindeutige ARIA-ID: Es sind keine ARIA vorhanden.
    • Keine deutliche Kennzeichnung von Links auf andere Formate (z.B. pdf): Eine gesonderte Kennzennzeichnung nicht vorgeschrieben.
    • Keine deutliche Kennzeichnung von Links auf andere Internetauftritte: Eine gesonderte Kennzennzeichnung nicht vorgeschrieben.

    Bildunterschriften

  • Bildunterschriften sollen aussagekräftig sein, um ein sinnvolles Vorlesen zu ermöglichen.

    Browserunabhängige Funktionalität

  • Evt. auf Verlinkung mittels Javascript (onclick) verzichten (s. unten "Verlinkung ohne <a> und ohne Javascript"), da nicht ausgeschlossen ist, dass manche Browser derartige Weiterleitungen blockieren oder eine Bestätigung anfordern.
  • Auf nicht standartisierte Tags verzichten, da diese evt. nicht von allen Browsern interpretiert werden

    CAPTCHA

  • CAPTCHA = Test, ob ein Mensch den Computer bedient ("Ich bin kein Roboter").
  • Bei Verwendugn von CAPTCHA müssen mit 2 verschiedenen Sinnen wahrnehmbare CAPTCHA zur Verfügung gestellt werden.
  • Nach anderer Auffassug existieren keine barrierefreien CAPTCHA.

    Checklisten

  • Liste Erfolgskriterien WCAG 2.1
  • Liste Erfolgskriterien WCAG 2.1 (mit Erklärungen)
  • Liste Erfolgskriterien WCAG 2.2
  • WCAG 2.2 - Erklärungen
  • Checklisten der Bundesregierung
    Checkliste für Stufe AA:
  • 55 zu erfüllende Punkte nach WCAG 2.2
  • 50 zu erfüllende Punkte nach WCAG 2.1
  • Zusätzlich sind die 5 Konformitätsbedingungen zu erfüllen (5.1 und folgende)
      1. Wahrnehmbar

      1.1 Textalternativen
    1. 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt[Erkl.][Erkl.]

      1.2 Zeitbasierte Medien
    2. 1.2.1 Reine Audio- und Videoinhalte (aufgezeichnet)[Erkl.]
    3. 1.2.2 Untertitel (aufgezeichnet)[Erkl.]
    4. 1.2.3 Audiodeskription oder Medienalternative (aufgezeichnet)[Erkl.]
    5. 1.2.4 Untertitel (Live)[Erkl.]
    6. 1.2.5 Audiodeskription (aufgezeichnet)[Erkl.]

      • (AAA) 1.2.6 Gebärdensprache (aufgezeichnet)[Erkl.]

      • (AAA) 1.2.7 Erweiterte Audiodeskription (aufgezeichnet)[Erkl.]

      • (AAA) 1.2.8 Medienalternative (aufgezeichnet)[Erkl.]

      • (AAA) 1.2.9 Reiner Audioinhalt (Live)[Erkl.]


      1.3 Anpassbar
    7. 1.3.1 Info und Beziehungen[Erkl.]
    8. 1.3.2 Bedeutungstragende Reihenfolge[Erkl.]
    9. 1.3.3 Sensorische Eigenschaften[Erkl.]
    10. 1.3.4 Bildschirmausrichtung[Erkl.]
    11. 1.3.5 Bestimmung des Eingabezwecks[Erkl.]

      • (AAA) 1.3.6 Bestimmung des Zwecks[Erkl.]


      1.4 Unterscheidbar
    12. 1.4.1 Benutzung von Farbe[Erkl.]
    13. 1.4.2 Audio-Steuerelement[Erkl.]
    14. 1.4.3 Kontrast (Minimum)[Erkl.]
    15. 1.4.4 Textgröße ändern[Erkl.]
    16. 1.4.5 Bilder eines Textes[Erkl.]

      • (AAA) 1.4.6 Kontrast (erhöht)[Erkl.]

      • (AAA) 1.4.7 Leiser oder kein Hintergrund-Audioinhalt[Erkl.]

      • (AAA) 1.4.8 Visuelle Präsentation[Erkl.]

      • (AAA) 1.4.9 Bilder eines Textes (keine Ausnahme)[Erkl.]

    17. 1.4.10 Umfluss (Reflow)[Erkl.]
    18. 1.4.11 Nicht-Text-Kontrast[Erkl.]
    19. 1.4.12 Textabstand[Erkl.]
    20. 1.4.13 Inhalt bei Überfahren mit dem Zeiger oder Tastaturfokus („Hover“ oder „Focus“)[Erkl.]
      2. Bedienbar

      2.1 Per Tastatur zugänglich
    21. 2.1.1 Tastatur[Erkl.]
    22. 2.1.2 Keine Tastaturfalle[Erkl.]

      • (AAA) 2.1.3 Tastatur (keine Ausnahme)[Erkl.]

    23. 2.1.4 Zeichentastenbefehle[Erkl.]

      2.2 Ausreichend Zeit
    24. 2.2.1 Zeiteinteilung anpassbar[Erkl.]
    25. 2.2.2 Pausieren, beenden, ausblenden[Erkl.]

      • (AAA) 2.2.3 Keine Zeiteinteilung[Erkl.]

      • (AAA) 2.2.4 Unterbrechungen[Erkl.]

      • (AAA) 2.2.5 Erneute Authentifizierung[Erkl.]

      • (AAA) 2.2.6 Zeitüberschreitung[Erkl.]


      2.3 Anfälle und physische Reaktionen
    26. 2.3.1 Grenzwert von dreimaligem Blitzen oder weniger[Erkl.]

      • (AAA) 2.3.2 Drei Blitze[Erkl.]

      • (AAA) 2.3.3 Animation durch Interaktionen[Erkl.]


      2.4 Navigierbar
    27. 2.4.1 Blöcke umgehen[Erkl.]
    28. 2.4.2 Seite mit Titel versehen[Erkl.]
    29. 2.4.3 Fokus-Reihenfolge[Erkl.]
    30. 2.4.4 Linkzweck (im Kontext)[Erkl.]
    31. 2.4.5 Verschiedene Methoden[Erkl.]
    32. 2.4.6 Überschriften und Beschriftungen (Labels)[Erkl.]
    33. 2.4.7 Fokus sichtbar[Erkl.]

      • (AAA) 2.4.8 Position[Erkl.]

      • (AAA) 2.4.9 Linkzweck (reiner Link)[Erkl.]

      • (AAA) 2.4.10 Abschnittsüberschriften[Erkl.]

    34. (ab Version 2.2.) 2.4.11 Fokus nicht verdeckt (Minimum)

      • (AAA, ab Version 2.2.) 2.4.12 Fokus nicht verdeckt (erweitert)

      • (AAA, ab Version 2.2.) 2.4.13 Erscheinungsbild des Fokus


      2.5 Eingabemodalitäten
    35. 2.5.1 Zeigergesten[Erkl.]
    36. 2.5.2 Zeigeraufhebung[Erkl.]
    37. 2.5.3 Beschriftung (Label) im Namen[Erkl.]
    38. 2.5.4 Auslösen durch Bewegung[Erkl.]

      • (AAA) 2.5.5 Zielgröße[Erkl.]

      • (AAA) 2.5.6 Gleichzeitig verfügbare Eingabemechanismen[Erkl.]

    39. (ab Version 2.2.) Erfolgskriterium 2.5.7 Ziehende Bewegungen
    40. (ab Version 2.2.) Erfolgskriterium 2.5.8 Zielgröße (Minimum)
      3. Verständlich

      3.1 Lesbar
    41. 3.1.1 Sprache der Seite[Erkl.]
    42. 3.1.2 Sprache von Teilen[Erkl.]

      • (AAA) 3.1.3 Ungewöhnliche Wörter[Erkl.]

      • (AAA) 3.1.4 Abkürzungen[Erkl.]

      • (AAA) 3.1.5 Leseniveau[Erkl.]

      • (AAA) 3.1.6 Aussprache[Erkl.]


      3.2 Vorhersehbar
    43. 3.2.1 Bei Fokus[Erkl.]
    44. 3.2.2 Bei Eingabe[Erkl.]
    45. 3.2.3 Konsistente Navigation[Erkl.]
    46. 3.2.4 Konsistente Erkennung[Erkl.]

      • (AAA) 3.2.5 Änderung auf Anfrage[Erkl.]

    47. (ab Version 2.2.) Erfolgskriterium 3.2.6 Konsistente Hilfe
      3.3 Hilfestellung bei der Eingabe
    48. 3.3.1 Fehlererkennung[Erkl.]
    49. 3.3.2 Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen[Erkl.]
    50. 3.3.3 Fehlerempfehlung[Erkl.]
    51. 3.3.4 Fehlervermeidung (rechtliche, finanzielle, Daten)[Erkl.]

      • (AAA) 3.3.5 Hilfe[Erkl.]

      • (AAA) 3.3.6 Fehlervermeidung (alle)[Erkl.]

    52. (ab Version 2.2.) 3.3.7 Redundante Eingabe
    53. (ab Version 2.2.) 3.3.8 Barrierefreie Authentifizierung (Minimum)

      • (AAA, ab Version 2.2.) 3.3.9 Barrierefreie Authentifizierung (erweitert)


      4. Robust

      4.1 Kompatibel
    54. (gestriche ab Version 2.2.) 4.1.1 Syntaxanalyse[Erkl.]
    55. 4.1.2 Name, Rolle, Wert[Erkl.]
    56. 4.1.3 Statusmeldungen[Erkl.]
      Die folgenden 5 Konformitätsbedingungen sind zusätzlich zu erfüllen:

      5. Konformität

      5.1 Normative Anforderungen interpretieren

      5.2 Konformitätsbedingungen

      5.2.1 Konformitätsstufe

      5.2.2 Ganze Seiten

      5.2.3 Vollständiger Prozess

      5.2.4 Ausschließliche Benutzung von Techniken auf eine die Barrierefreiheit unterstützende Art

      5.2.5 Nicht störend

      5.3 Konformitätserklärungen (Optional)

      5.3.1 Erforderliche Komponenten einer Konformitätserklärung

      5.3.2 Optionale Komponenten einer Konformitätserklärung

      5.4 Erklärung partieller Konformität - Inhalte von Dritten

      5.5 Erklärung partieller Konformität - Sprache

    CSS-Unabhängigkeit

  • CSS = Seitendesign, z.B. Festlegung der Schriftfarbe, Schriftgröße, Positionierungen, etc.
  • Auch bei abgeschaltetem CSS muss die Navigation, Funktionalität und Lesbarkeit gewährleistet sein. Der Hintergrund ist, dass Nutzer, die von Barrieren betroffen sind, anscheinend z.T. CSS ausschalten bzw. durch eigene CSS ersetzen.
  • Mit HTML 5 wurde allerdings weitgehend auf CSS umgestellt und u.a. der HTML Font-Tag (<font ...></font>) zur Schriftgestaltung abgeschafft.
  • Zweckentfremdete Gestaltungselemente, wie unsichtbare Tabellen, sind ebenfalls unzulässig, da die Vorlesbarkeit dadurch beeinträchtigt werden kann.
  • CAVE: Kein Ausblenden von Elementen mit display:none, da bei CSS-Deaktivierung sichtbar. Umgehungsmöglichkeit z.B. mit Javascript: Entsprechende Bereiche mit anderem Inhalt füllen.
  • CAVE: In der Erklärung zur Barrierefreiheit ist u.a. anzugeben, von welchen verwendeten Technologien die Seite abhängig ist. Es darf keine Abhängigkeit von CSS vorliegen.
    Testen der Seite mit ausgeschaltetem CSS:
  • Entweder CSS im Browser inaktivieren
  • oder z.B. in wave.webaim.org/report Styles mit Schieber ausstellen ("OFF")
  • oder programmiertechnisch die CSS-Datei oder den CSS-Link umbenennen, sodass die CSS-Datei nicht mehr aufgerufen werden kann, sofern ausschließlich mit class gearbeitet wurde ohne style='...'
    CSS im Browser ausschalten:
  • Firefox: 1) Menüleiste einblenden, 2) Ansicht ➜ Webseiten-Style ➜ Kein Stil
  • Firefox: Menüleiste einblenden: 1. Mit rechter Maustaste neben das Symbol mit dem Hacken klicken ("In Pocket speichern") 2. Menüleiste anklicken 3. Die Menüleiste erscheint dann als neue ganz obere Leiste über dem Browser
    Vorgehen:
  • Entweder css-freie Seite gestalten und anschließend mit CSS designen
  • oder mit Javascript bei CSS-Inaktivierung alternativen Content laden (CAVE: Alternativ­inhalte müssen alle Punkte enthalten, die mit CSS angeboten werden)
    Javascript-Prüfung, ob CSS inaktiviert:
  • offsetHeight oder offsetWidth eines leeren DIV ergibt bei CSS-Inaktivierung den Wert 0, bei aktiviertem CSS den vorgegeben Wert
    Permanente Abfrage stellt sicher, dass Javascript auch die CSS-Inaktivierung mitbekommt: setTimeout("f()",500);
    Weitere abgeschaffte Tags mit HTML 5:
  • basefont
  • big
  • blink
  • center: css: <div style='text-align:center;' ></div>
  • font
  • marquee
  • multicol
  • nobr (<nobr></nobr>): css: <span style='white-space:nowrap;' ></span>
  • spacer
  • tt
  • Komplette Liste

    Cookie-Zustimmung

  • Auch bei Cookie-Zustimmung muss die Tastatur­navigier­barkeit gegeben sein.
  • CAVE: Keine Fokussierung verborgener Elemente, die durch die Cookie-Zustimmung überblendet werden, da diese dann nicht im sichtbaren Bereich sein

    Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr

  • Digitale Dienstleistungen = Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr = Dienstleistungen der Telemedien gem. § 2, Punkt 26., BFSG
  • Definition § 2, Punkt 26., BFSG: "Dienstleistungen der Telemedien, die über Webseiten und über Anwendungen auf Mobilgeräten angeboten werden und elektronisch und auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers im Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags erbracht werden"
  • Bsp. für digitale Dienstleistungen: Bestellmöglichkeit, Anfrage-Tools, Online-Shops, Verkaufsplattformen, Shopping-Apps, Preisvergleichsdienste, Online-Terminbuchungen, etc.
    Vorbestellmöglichkeit:
  • Die Definition von digitalen Dienstleistungen ist unscharf.
  • Digitale Dienstleistungen liegen bereits bei einer Bestellmöglichkeit vor: wenn Waren oder Dienstleistungen gebucht, bestellt oder gekauft werden könnnen.
  • Es existiert auch die Auffassung, dass der Abschluss eines Verbrauchervertrages eine Voraussetzung darstellt (Punkt 18)
  • Nach anderer Auffassung ist die Sache derartig unklar, dass erst Gerichtsurteile Klarheit schaffen werden. Bezogen wird sich dabei auf die unklaren Formulierungen der offiziellen Verlautbarungen (BFSG, BSFGV, Amtliche Begründung zum BSTG, Leitlinie für die Anwendung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes des Bundesministeriums Arbeit und Soziales)
  • Informationsbereitstellung (z.B. Angebote) mit einer allgemeinen Kontaktmöglichkeit (E-Mail an info@...) stellen noch keine digitale Dienstleistung dar.
  • Wird explizit eine Vorbestellmöglichkeit angeboten, insbesondere mit einem entsprechenden Formular, dürfte es sich um eine "individuelle Anfrage eines Verbrauchers im Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags" und damit um eine digitale Dienstleistung handeln, auch wenn noch kein Kaufvertrag zustande gekommen ist.
  • Da die "Erklärung zur Barrierefreiheit" in den AGB oder auf andere deutlich wahrnehmbare Weise bereitgestellt werden muss (Anlage 3, Punkt 1., BFSG), sind evt. nur Dienstleistungen relevant, bei denen auf die AGB hingewiesen wird bzw. bei denen den AGB zugestimmt werden muss.

    Erklärung zur Barrierefreiheit

  • Ebenso wie das Impressum und die Datenschutzerklärung ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit verpflichtend
  • Rechtsgrundlage: Anlage 3 BFSG
  • Vorgeschrieben: u.a. Angabe der zuständigen Marktüberwachungsbehörde
  • Die Erklärung zur Barrierefreiheit muss in den AGB stehen oder "auf andere deutlich wahrnehmbare Weise" angegeben sein (in Analogie zu den Vorgaben für Behörden z.B. eigene Seite, die von jeder Webseite des Projektes zugänglich ist)
  • Nicht Vorgeschrieben: Aussage über die barrierefreie Zugänglichkeit der Offizin und über die barriefreie Zugänglichkeit der Nutzung des Notdienstes. Eine mobile Rampe mit Klingel gilt nicht als barrierefrei. Ebenso dürften nur die Notdienstklappen auf Augenhöhe als barrierefrei gelten. CAVE: Der barrierefreie Zugang zur Offizin darf wie andere gesetzliche Vorgaben nicht als Besonderheit beworben werden, wobei Internetauftritte als Werbung zählen. Aber z.B.: Unserer Apotheke ist barrierefrei zugänglich (gemäß § 4, Absatz 2a, Satz 2 der Apotheken­betriebs­ordnung) oder bei mehreren Eingängen ein Hinweis, welcher Eingang barrierefrei ist.
    Marktüberwachungs­behörde
  • Siehe unter Marktüberwachungs­behörde
    Nur für Behörden explizit vorgeschrieben (§ 7 BITV):
  • § 7 Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung gilt nicht für Unternehmen, sondern nur für Verwaltungsbehörden
  • Kontaktmöglichkeit zur Meldung von Barrieren
  • Beschwerdemöglichkeit, wenn auf die Meldung einer Barriere keine Rückmeldung erfolgt
  • Jährliche Aktualisierung der Erklärung zur Barrierefreiheit
  • Die Erklärung zur Barrierefreiheit muss von jeder Webseite des Projektes zugänglich sein
    Mustertext:
  • Siehe unter "Erklärung - Mustertext: Kurze Version" und "Erklärung - Mustertext: Lange Version"
  • Für Behörden haben die Marktaufsichtsbehörden einen Mustertext online zur Verfügung zu stellen (§ 7 (4) BITV) (s. Internet)
  • Für Behörden hat die EU einen Mustertext zur Verfügung gestellt
  • Für Unternehmen ist dies lt. Anlage 3 BFSG nicht vorgesehen.
  • CAVE: In Mustertexten für Behörden steht als Rechtsgrundlage die BITV und nicht das BFSG

    Erklärung - Mustertext: Kurze Version

  • Vorschlag für eine Erklärung zur Barrierefreiheit: Kurze Version (nur für barrierefreie Internetaufritte)
  • Ohne Anspruch auf Vollständigkeit/Rechtssicherheit

    Konformitätserklärung zur Barrierefreiheit

    Die Konformität mit den Stufen A und AA der "Richtlinien für Barrierefreie Webinhalte, WCAG 2.2" wurde für die in der Website name-apotheke.de verwendete Konfiguration festgestellt. Die Tests erfolgten in einer definierten Testumgebung mit repräsentativen assistierenden Technologien.
    • Erfüllte Konformitätsstufe: AA
    • Datum: [...]
    • Webtechnologien: HTML, CSS, JavaScript [ggf. ergänzen]
    • WCAG 2.2 Accessibility-Richtlinien: https://www.w3.org/TR/WCAG22/
    • Marktaufsichtsbehörde: [ab Gründung: "Gemeinsame Marktüberwachung der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)". Bis zur Gründung der MLBF: Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des jeweiligen Bundeslandes.] [Übersicht]

    Erklärung - Mustertext: Lange Version

  • Vorschlag für eine Erklärung zur Barrierefreiheit: Lange Version
  • Ohne Anspruch auf Vollständigkeit/ Rechtssicherheit
    Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit
    In unserer Erklärung zur Barriere­freiheit geben wir Ihnen Auskunft über die vorgeschriebene Barrierefreiheit digitaler Dienstleistungen gemäß Barriere­freiheits­stärkungs­gesetz (BFSG).

    Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
    • Datum der Erstellung der dieser Erklärung: [...]

    Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
    • Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website name-apotheke.de

    Angaben zum Dienstleistungserbringer
    Musterapotheke
    Inhaber e.K.
    Straße
    PLZ, Stadt

    Feedbackmöglichkeit und Kontaktangaben bei Anliegen zur Barrierefreiheit
    • Sollten Sie auf Barrieren stoßen, bitten wir Sie um eine entsprechende Mitteilung.
    • Tel.: [...]
    • E-Mail: [...]
    • Weitere Kontaktmöglichkeiten [ggf. Link auf Kontaktseite]

    Durchsetzungsverfahren
    • Sollten Sie innerhalb von 3 Wochen keine zufriedenstellende Antwort von uns erhalten, können Sie sich an die Marktaufsichtsbehörde wenden.

    Marktaufsichtsbehörde
    • In Gründung: Gemeinsame Marktüberwachung der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF).
    Bis zur Gründung der MLBF scheint es keine Marktaufsichtbehörde für Privatunternehmen zu geben, da die Länderbehörden sich z.T. für nicht zuständig erklären
    Ebenfalls nicht zuständig: Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik

    Stand der Barrierefreiheit
    • Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2) auf Konformitätsstufe AA.

    Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind
    • Diese Seite funktioniert mit gängigen Browsern, zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari.
    • Unsere Internetseiten lassen sich alternativ ausschließlich mit der Tastatur bedienen. Verwenden Sie folgende Tasten:
    • Um ein Kontrollfeld zu wählen oder abzuwählen, verwenden Sie die Leertaste.
    • Um sich zwischen Links vorwärts zu bewegen, verwenden Sie die Tabulatortaste.
    • Um sich zwischen Links rückwärts zu bewegen, verwenden Sie gleichzeitig die Umschalttaste mit der Tabulatortaste.
    • Um einen Schaltflächenbefehl auszuführen, wählen Sie die Schaltfläche und betätigen die Eingabetaste.
    • Um die Seite hoch und runter zu bewegen, verwenden Sie die Pfeiltasten.
    • Um die Schrift zu vergrößern, halten Sie die Steuerungstaste gedrückt und drücken anschließend die Plustaste. Bei Apple-Geräten halten Sie die Commandtaste gedrückt und drücken anschließend die Plustaste. Alternativ können Sie das entsprechende Vergrößerungssymbol des Browsers verwenden oder Sie halten die Steuerungstaste gedrückt und bewegen das Mausrad nach vorne. Bei Apple-Geräten halten Sie die Commandtaste gedrückt und und bewegen das Mausrad nach vorne.
    • Um die Schrift zu verkleinern, halten Sie die Steuerungstaste gedrückt und drücken anschließen die Minustaste. Bei Apple-Geräten halten Sie die Commandtaste gedrückt und drücken anschließend die Minustaste. Alternativ können Sie das entsprechende Verkleinerungssymbol des Browsers verwenden oder Sie halten die Steuerungstaste gedrückt und bewegen das Mausrad nach hinten. Bei Apple-Geräten halten Sie die Commandtaste gedrückt und und bewegen das Mausrad nach hinten.
    • Um die Schriftgröße auf 100% zurückzusetzen, verwenden Sie das entsprechende Symbol des Browsers.
    • Um die Seite auszudrucken, verwenden Sie das entsprechende Symbol des Browsers, oder verwenden Sie gleichzeitig die Steuerungstaste und die Taste mit dem Buchstaben P. Bei Apple-Geräten verwenden Sie gleichzeitig die Comandtaste und die Taste mit dem Buchstaben P.
    • Um die Seite vorzulesen, verwenden Sie die Vorlesfunktion des Browsers. Bei Benutzung des Edge-Browsers betätigen Sie die rechte Maustaste und wählen "Laut vorlesen" aus. Alternativ klicken Sie auf das Drei-Punkte-Symbol, das sich rechts oben befindet, dann auf den Menüpunkt "Weitere Tools", dann auf den Menupunkt "Laut vorlesen". Alternativ verwenden Sie gleichzeitig die Steuerungstaste, Umschalttaste und die Taste mit dem Buchstaben U. Für Browser, die keine eigene Vorlesfunktion haben, können Zusatzprogramme für den Browser verwendet werden.

    Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
    • Diese Website ist vollständig vereinbar mit dem Barriere­freiheits­stärkungs­gesetz (BFSG) auf Konformitätsstufe AA.

    Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit
    • Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung.
    • Die Überprüfung erfolgt durch automatisierte Verfahren und manuelle Tests.
    Oder bei externer Bewertung: Die Webseite wurde von einer externen Stelle bewertet, die nicht am Design- und Entwicklungsprozess beteiligt ist.

    Automatisierte Verfahren:.
    - Barrierefehler-Prüfer: wave.webaim.org
    - Barrierefehler-Prüfer: experte.de/barrierefreiheit
    - Barrierefehler-Prüfer: accessibilitychecker.org
    - Perfomance-Prüfer: webpagetest.org
    - Bildschirmgrößen-Prüfer: bluetreev1.bluetree.ai/screenfly-embed
    - Kontrast-Prüfer: siteimprove.com
    - Script-Prüfer: Browserinterne Scriptprüfer
    - Sicherheits-Prüfer: sitecheck.sucuri.net

    Manuelle Tests:.
    - Prüfung der Vorlesbarkeit
    - Prüfung auf Funktionsfähigkeit und Barrierefreiheit ohne CSS
    - Prüfung auf gute Ausdruckbarkeit
    - Prüfung der Tastaturnavigation
    - Prüfung, ob sich fokussierte Elemente im sichtbaren Bereich befinden
    - Prüfung, ob keine wechselnden Inhalte bei Fokussierung von Elementen vorhanden sind
    - Prüfung, ob keine zeitlich begrenzten Inhalte inklusive wechselnde Werbebanner vorhanden sind
    - Prüfung auf automatische Anpassung der Inhalte bei Änderung der Bildschirmgröße
    - Prüfung, ob Links nicht nur durch Farbunterschiede erkennbar sind
    - Prüfung, ob Pflichtfelder in Formularen textlich gekennenzeichnet sind
    - Prüfung, ob falsch ausgefüllte Formularfelder textlich gekennenzeichnet sind
    - Prüfung, ob bei falsch ausgefüllten Formularfelder Korrekturen vorgeschlagen werden
    - Prüfung, ob eine Seitenübersicht oder Suchfunktion vorhanden ist
    - [ggf. ergänzen]


    Die Barrierefreiheit dieser Webseite hängt von den folgenden Technologien ab, um zu funktionieren
    • HTML
    • Javascript
    • JQuery
    • WAI_ARIA
    • SMIL
    [ggf. streichen/ ergänzen. CAVE: Hier darf nicht CSS stehen]
    [ggf. CAVE: Hier nicht alle verwendeten Technologien angeben, sondern nur die für das Funktionieren der Seitenfunktion unbedingt erforderlichen]
    [nur client-seitige Technologien listen, nicht serverseitige wie php]

    Welche Bereiche sind barrierefrei?
    • Diese Website ist vollständig vereinbar mit dem Barriere­freiheits­stärkungs­gesetz (BFSG).
    • Die 55 WCAG 2.2 Punkte zur Erfüllung der Konformitätsstufen AA wurden technisch umgesetzt.
    • Die 5 WCAG 2.2 Konformitätsbedingungen zur Erfüllung der Konformitätsstufen AA wurden technisch umgesetzt.
    • Online-Prüfwerkzeuge gaben keinen Hinweis auf vorhandene Barrieren.
    • Manuelle Tests gaben keinen Hinweis auf vorhandene Barrieren.
    Bedienbarkeit:
    • Tastaturnavigation ist möglich.
    • Deutliche Kennzeichnung von fokussierten Elementen.
    • Fokussierte Elemente sind im sichtbaren Bereich.
    • Ausreichender Abstand zwischen Bedienelementen.
    • Ausreichende Größe von Bedienelementen.
    • Vermeidung von erforderlichen horizontalen Seitenbewegungen.
    • Barrierereie Tabellen-Navigation: Es sind keine Tabellen vorhanden. bzw.: ist gegeben
    • Tastaturnavigation von ausklappbaren Inhalten: Es sind keine ausklappbaren Inhalte vorhanden. bzw.: ist gegeben
    • Jede Seite ist über einen zweiten Weg erreichbar, über die Seitenübersicht oder z.B. Suchfunktion
    Lesbarkeit:
    • Die Inhalte werden in möglichst leichter Sprache vermittelt. [Die Verwendung von leichter Sprache ist nicht vorgeschrieben, s. unter "Leichter Sprache"]
    • Die Kontraste von Text, Grafiken und Bedienelementen erfüllen die Vorgaben.
    • Lange Wörter sind trennbar.
    • Abkürzungen werden nicht verwenden.
    • Gendersonderzeichen werden nicht verwendet.
    • Anderssprachige Wörter und Abschnitte sind nicht vorhanden.
    • Ausreichender Zeilenabstand ist vorhanden.
    • Zeitlich begrenzte Inhalte inklusive wechselnde Werbebanner sind nicht vorhanden.
    • Nicht barrierefreie PDF-Dokumente: Es sind keine PDF-Dokumente vorhanden. bzw.: ist gegeben
    • Untertitel von Videos: Es sind keine Videos vorhanden. bzw.: Untertitel sind vorhanden
    • Bildergalerien: Es sind keine Bildergalerien vorhanden. bzw.: Sind barrierefrei navigierbar
    Vorlesbarkeit:
    • Die Vorlesbarkeit mit der browserseitigen Vorlesefunktion ist möglich.
    • Alternativtexte für Bilder sind vorhanden.
    • Alternativtexte für Bedienelemente sind vorhanden.
    • Die Überschriftenstruktur entspricht den Anforderungen.
    Ausdruckbarkeit:
    • Die sinnvolle Ausdruckbarkeit der Webseite ist vorhanden.
    Technik:
    • Die Webseite funktioniert mit den gängigen Browsern in der aktuellen und mindestens der Vorgängerversion, zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari.
    • Die Webseite funktioniert auf den gängigen Bildschirmgrößen von mobilen und stationären Geräten.
    • Automatische Größenanpassung: Die Inhalte passen sich der Bildschirmgröße des Geräts automatisch an.
    • Die Programmiertechnik (HTML, CSS, Javascript) entspricht den aktuellen Standards.
    • CSS: Die Barrierefreiheit und Funktionsfähigkeit dieser Webseite hängt nicht von CSS ab.
    • Die Webseiten enthalten keine unvernünftigen großen Datenmengen.
    • Eindeutige ID-Attribute.
    • Animationen werden nicht verwendet.
    • Eindeutige ARIA-ID: Es sind keine ARIA vorhanden.
    • Deutliche Kennzeichnung von Links auf andere Formate (z.B. pdf): Es wird nicht auf andere Formate verlinkt. Zudem ist eine gesonderte Kennzennzeichnung nicht vorgeschrieben. bzw.: Sind gesondert gekennzeichnet.
    • Deutliche Kennzeichnung von Links auf andere Internetauftritte: Links auf andere Internetauftritte werden nicht gesondert gekennzeichnet. Eine gesonderte Kennzennzeichnung ist nicht vorgeschrieben. bzw.: Sind gesondert gekennzeichnet.

    Welche Bereiche sind teilweise barrierefrei?
    • Diese Website ist vollständig vereinbar mit dem Barriere­freiheits­stärkungs­gesetz (BFSG) auf Konformitätsstufe AA.
    Oder Nennung der Seiten, die nur teilweise barrierefrei sind, MIT Nennung der Barrieren
    Sind Seiten vorhanden, die nur teilweise barrierefrei sind, hat die Nennung eines Datums zu erfolgen, bis zu dem die Abstellung der Barrieren geplant ist
    Beispiele für Barrieren siehe unter "Barrieren - Beispiele"

    Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
    • Diese Website ist vollständig vereinbar mit dem Barriere­freiheits­stärkungs­gesetz (BFSG) auf Konformitätsstufe AA.
    Oder Nennung der Seiten, die nicht barrierefrei sind, MIT Nennung der Barrieren
    CAVE: Auch Impressum, AGB, Datenschutzerklärung und die Erklärung zur Barrierefreiheit müssen barrierefrei sein
    Sind nicht barriefreie Seiten vorhanden, hat die Nennung eines Datums zu erfolgen, bis zu dem die Abstellung der Barrieren geplant ist
    Beispiele für Barrieren siehe unter "Barrieren - Beispiele"

    FAQ

  • Siehe auch unter "Checklisten"
  • FAQ - BFSG
  • Leitlinie des BMAS
    Häufige Fragen zum BFSG
  • Was bedeutet BFSG?
  • Wann tritt das BFSG in Kraft?
  • Für wen gilt das BFSG?
  • Für wen gilt das BFSG nicht, welche Ausnahmen gibt es?
  • Wie wird die Beschäftigtenzahl bei Kleinstunternehmen ermittelt?
  • Für welche Webseiten gilt das BFSG?
  • Wann erfüllt man „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr?
  • Muss die komplette Website bzw. der ganze Online-Shop barrierefrei sein?
  • Wann erbringt man „Dienstleistungen unter dem Einsatz von Produkten“?
  • Was sind die Anforderungen für Barrierefreiheit bei Websites, Online-Shops?
  • Sind Plugins, Erweiterungen zur Barrierefreiheit ausreichend?
  • Benötigt man eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
  • Ist eine Vorlesefunktion (Text-to-Speech/ Text-to-Voice) für Webseiten erforderlich?
  • Müssen öffentliche Stellen des Bundes und der Länder auch barrierefrei sein?
  • Was bedeutet Barrierefreiheit bei Produkten?
  • Welche Übergangsfristen gibt es im BFSG?
  • Welche Webseiten müssen nicht barrierefrei sein?
  • Was droht bei Verstößen gegen das BFSG?

    Formulare

  • Pflichtfelder sind in Formularen textlich zu kennzeichnen (nicht nur farblich)
  • Falsch ausgefüllte Formularfelder müssen textlich gekennenzeichnet sein (nicht nur farblich)
  • Bei falsch ausgefüllten Formularfeldern müssen Korrekturen vorgeschlagen werden

    Genderverbot

  • Gendersprache mit Sonderzeichen ist nicht barrierefrei. Andere Auffassungen existieren zwar (selbst von Betroffenenverbänden), obwohl die Vorlesbarkeit der Seite nicht mehr gegegeben ist, was die Barrierefreiheit zerstört.
  • Damit wäre im Sinne des Barriere­freiheits­stärkungs­gesetz die Verwendung von Gendersprache mit Sonderzeichen auf Business­webseiten als diskriminierend einzustufen.
  • Gendersprache ist keine Pflicht. Gendersprache ohne Gender-Sonderzeichen ist nicht verboten: Das bayerische Genderverbot bezieht sich nur auf Sonderzeichen-Gendern und gilt nur für staatliche Einrichtungen. Allerdings könnte die Verkomplizierung der Sprache durch Genderelemente ebenfalls gegen die Barrierefreiheit verstoßen, die die Verwendung einer möglichst einfachen Sprache vorschreibt. Gendern ohne Sonderzeichen wird allerdings als barrierefrei eingestuft
  • Gender-Alternative: Genderhinweis im Impressum, z.B. "Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in den Texten auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter."

    Genormte Seitengliederung

  • Vorgeschrieben ist die Gliederung mit <head></head>, <main></main> und <footer></footer> Bereichen
  • Strukturierung mit Überschriften-Tags, also mind. 1x <h1></h1>
  • Zweckentfremdete Gestaltungselemente, wie unsichtbare Tabellen, sind unzulässig, da die Vorlesbarkeit dadurch beeinträchtigt werden kann.
  • Aria: Besser keine Aria als schlechte Aria. Erste Aria-Regel: Keine Aria verwenden, außer es geht nicht anders.

    Impressum

  • Freiwillige weitere Angaben bezüglich Barrierefreiheit:
  • Link auf das Angebot einer Gebärdensprechstunde der Aufsichtsbehörde, sofern eine solche von der Aufsichtsbehörde angeboten wird.
    Prinzipielles:
  • Bis einschließlich 19.07.2025 muss auf die online-Streitbeilegungsseite der EU verlinkt werden. Die Linknennung ohne Verlinkung ist per Gerichtsurteil nicht ausreichend. Damit muss bis dahin auf eine externe Seite verlinkt werden, mit entsprechenden Konsequenzen für das Impressum und die Datenschutzerklärung in Bezug auf Hinweise zu externen Links.
  • Versandapotheken müssen das vorgeschriebene Versandhandelslogo lt. AGB, S. 3 (Erläuterungen zur Grafik im HTML-Code) als externes Image einbinden, mit entsprechenden Konsequenzen für das Impressum (Bildnachweispflicht) und die Datenschutzerklärung in Bezug auf externe Inhalte und externe Links.
    - Personenbezogene Nutzerdaten (IP-Adresse) werden durch das Einbinden des externen EU-Logos beim Besuch der Apothekenseite automatisch an Drittanbieter weitergegeben.
    - Zusätzlich könnte über die Häufigkeit des abgerufenen Images Rückschlüsse auf den Traffic der Seite generiert werden.
    - Die Verwendung des Versandhandelslogos ist erlaubnisbezogen und darf deshalb nicht als heruntergeladenes Image verwendet werden, solange dies vom BfArM untersagt ist.
    - Fremde Inhalte müssen zudem als solche zu kennzeichnen (Urheberrechtsgesetz), sodass Hinweise in der Datenschutzerklärung und Impressum diesbezüglich evt. nicht ausreichend sind.
    - Vorgeschriebene Versandhandelslogos: EU-Sicherheitslogo für Arzneimittel und EU-Sicherheitslogo für nicht verschreibungspflichtige Tierarzneimittel.
  • Die ab November 2024 zugeschickte Wirtschafts-ID muss nur im Impressum angegeben werden, wenn keine Umsatzsteuer-ID vorhanden ist.
  • Apotheken gelten als Betreiber von Medizinprodukten. Ab 20 Beschäftigen (§6 Abs. 1 MPBetreibV) und im Impressum zu listen mit einer eigenen Funktions-E-Mail-Adresse (keine persönliche), z.B. bfmps@...-Apotheke.de oder Medizinproduktesicherheit@...-Apotheke.de (§6 Abs. 4 MPBetreibV)
  • Beim Datenschutz muss sowohl ein Datenschutz-Verantwortlicher (z.B. Inhaber) als auch ein Datenschutz-Beauftragter genannt sein.

    Leichte Sprache

  • Hochdeutsch zur Sicherstellung der Vorlesbarkeit, ansonsten ist Hochdeutsch nicht explizit vorgeschrieben
  • Nicht vorgeschrieben ist die Leichte Sprache (vorgeschrieben nur für Behörden)
    Leichte Sprache, u.a.:
  • Verständlich mit Niedriger, sekundärer Schulbildung (Schulabschluss nach 9 Jahren)
  • Verständliche und kurze Sätze
  • Vermeidung von langen zusammengesetzten Wörtern (Komposita) wie "Barriere­freiheits­stärkungs­gesetz". Stattdessen z.B. Verwendung von Bindestrichen zur Wortauftrennung.
  • Vermeidung von ungewöhnlichen Wörtern
  • Vermeidung von Fremdwörtern
  • Vermeidung von Fachbegriffen
  • Weitere Punkte
  • Neben Leichter Sprache existiert noch Einfache Sprache
    Korrekte Schreibweisen:
  • E-Mail (nicht eMail oder Email)
  • E-Rezept (nicht eRezept)
  • Onlineshop oder Online-Shop (nicht Online Shop, online-Shop, online-shop)
  • Webseite: Bezeichnet eine Seite eines Internetauftritts
  • Webside: Bezeichnet den gesamten Internetauftritt
    Im Duden gelistet:
  • Browser
  • Kiez
  • Link
  • Tram
    EDV-Begriffe im Duden, u.a.:
  • @
  • Account
  • Applet
  • Avatar
  • Backslash
  • Bannerwerbung
  • Benutzeroberfläche
  • Bildschirmschoner
  • Bookmark
  • Browser
  • Bug
  • Cookie (der oder das)
  • Chat
  • downloaden
  • einloggen
  • E-Book
  • E-Mail
  • E-Rezept
  • Emoticon
  • FAQ
  • Firewall
  • Frame
  • herunterladen
  • highlighten
  • Homepage
  • Hyperlink
  • Interaktivität
  • Java
  • Jahr-...-fähig
  • Link
  • Log-in
  • Mailingliste
  • Makro
  • Maus
  • MP3
  • MP3-Format
  • Netiquette
  • Newsgroup
  • Onlineshop oder Online-Shop (nicht Online Shop, online-Shop, online-shop)
  • Patch
  • Portal
  • Plug and play
  • Provider
  • Proxyserver
  • reinklicken
  • Screenshot
  • Site
  • Snailmail
  • Suchmaschine
  • surfen
  • Token
  • verlinken
  • WAP-Handy
  • Webcam
  • Weblink
  • Webseite: Bezeichnet eine Seite eines Internetauftritts
  • Webside: Bezeichnet den gesamten Internetauftritt
  • World Wide Web
  • XML

    Link-Bezeichnungen

  • Links sollen aussagekräftig sein, um ein sinnvolles Vorlesen zu ermöglichen.

    Link-Gestaltung

  • Links dürfen nicht nur durch Farbunterschiede erkennbar sein
  • Z.B. zusätzlich durch Unterstreichung, Umrandung oder optische Kennzeichnung oder als Button
  • CAVE: Werden Links z.B. mit Symbolen optisch gekennzeichnet, müssen diese von Screenreadern vorlesbar sein (besser Icons mit ALT-Text als Sonderzeichen).
    Externe Links:
  • Für externe Links (Verweise auf Internetseiten anderer Anbieter) besteht in Bezug auf Barrierefreiheit keine gesonderte Kennzeichnungspflicht.
  • CAVE: Werden externe Links z.B. mit Symbolen optisch gekennzeichnet, müssen diese von Screenreadern vorlesbar sein (besser Icons mit ALT-Text als Sonderzeichen).
    Links auf andere Dateiformate:
  • Gleiches gilt für Verlinkung auf andere Dateiformate (z.B. pdf) oder auf fremdsprachliche Texte.

    Manuelle Tests

  • Neben automatisierten Verfahren sind manuelle Tests auf Barrierefreiheit erforderlich, insbesondere:
  • Prüfung der Vorlesbarkeit (inklusive aussagekräftige Alt-Texte, Linkbezeichnungen, Bildunterschriften)
  • Prüfung auf Funktionsfähigkeit und Barrierefreiheit ohne CSS
  • Prüfung auf gute Ausdruckbarkeit
  • Prüfung der Tastaturnavigation (inklusive richte Reihenfolge bei Ansteuerung von Bedienelementen mit der Tastatur)
  • Prüfung auf automatische Anpassung der Inhalte bei Änderung der Bildschirmgröße
  • Prüfung, ob Links nicht nur durch Farbunterschiede erkennbar sind
  • Prüfung, ob Pflichtfelder in Formularen textlich gekennenzeichnet sind
  • Prüfung, ob falsch ausgefüllte Formularfelder textlich gekennenzeichnet sind
  • Prüfung, ob bei falsch ausgefüllten Formularfelder Korrekturen vorgeschlagen werden
  • Prüfung, ob eine Seitenübersicht oder Suchfunktion vorhanden ist

    Marktüberwachungs­behörde

  • Die nach Anlage 3 BFSG anzugebende Überwachungsbehörde ist für alle Bundesländer die sich in Gründung befindliche "Gemeinsame Marktüberwachung der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)."
  • Bis zur Gründung der MLBF gibt es anscheinend keine Überwachungsstelle, die für das BFSG zuständig sind.
  • Länderbehörden erklären z.T. auf ihrer Website ihre Nichtzuständigkeit, da sie nur für Behörden zuständig seien.
  • Ebenfalls nicht zuständig: Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik
  • Weitere Marktüberwachungs­behörden (für Arzneimittel, Lebensmittel, Chemikalien, Medizinprodukte und die Gewerbeaufsicht) sind in diesem Zusammenhang nicht gemeint.
    Länderbehörden (Überwachungsstellen Länder für die Barrierefreiheit von Informationstechnik):
  • Übersicht nach Bundesländern
  • Übersicht nach Bundesländern

    Meta-Tag-Pflicht

  • Einige wichtige Meta Tags:
  • Meta Language: Die korrekte Angabe ist <html lang="de"> und nicht <meta http-equiv="content-language" content="de" />
  • Meta Title
  • Meta Author: Bei der Leseansicht (in Firefox mit F9 aufrufbar oder über das entsprechende Symbol), bildet der Title-Tag und der Autor-Tag die Seitenüberschrift, sind somit u.U. sichtbarer Teil der Seite.
  • Meta Owner
  • Meta Viewport mit initial-scale
  • Meta Keywords wird von Google seit 2009 ignoriert
  • Es gibt keinen Meta-Tag "accessibility" (Barrierefreiheit). Damit besteht für Personen, die Barrieren wahrnehmen, auch nicht die Möglichkeit, über Suchmaschinen nur barrierefreie Seiten anzeigen zu lassen.

    Meldepflichten

  • Es bestehen keinerlei Meldepflichtenf ür Kleinstunternehmen, die nicht zur Barrierefreiheit verpflichtet sind.
  • Für Unternehmen, die zur Barrierefreiheit verpflichtet sind, besteht in jedem Meldepflicht gegenüber der Marktaufsichtsbehörde bei Nichtumsetzung der Barrierefreiheit
    - sowohl bei Inanspruchnahme der Ausnahme wegen zu hoher Belastung
    - als auch bei Nicht- oder Teilnichtumsetzung der Barrierefreiheit ohne Inanspruchnahme der Ausnahme wegen zu hoher Belastung
    - aber nicht bei sich nicht mehr ändernden Internetauftritten, die vor dem 28.06.2025 erstellt wurden.
  • Die Meldpflicht besteht ab dem 29.06.2025, einen Tag nach dem Inkraftreten des Gesetzes.
  • Die Marktüberwachungsbehörde befindet sich noch in Gründung, sodass anscheinend noch keine Meldemöglichkeit besteht.

    Performance

  • Eine Perfomance-Verbesserung dürfte in erster Linie Seiten mit großen Datenmengen oder großen Scriptdateien betreffen
  • Evt. Datengröße von Images reduzieren (z.B. tinypng.com)
  • Scripte evt. komprimieren mit einem JS-Beautifyer (Entfernung von Kommentaren und anderen nicht erforderlichen Teilen) und JS-Compressor/ JS-Minimizer
  • Bei externen Scripten "defer" ergänzen: Verhindert das parallele Laden von Seite und Script, sodass zuerst die Seite und dann das Script geladen wird
    <script src="script.js" defer></script>

    Preisangaben


    Angebotspreise:
  • Neue Vorgaben bei Angebotspreisen: Es darf nicht mehr mit Preisersparnissen gegenüber dem UVP, etc., geworben werden, sondern nur gegenüber dem tiefsten Preis der letzten 30 Tage vor Anwendung der Preisreduktion, der mit anzugeben ist (EuGH-Urteil 26.09.2024).
  • Damit wäre der bisherige Pflichttext ("Verbindlicher Festpreis nach der sog. Lauer-Taxe bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung ...") durch den 30-Tage-Tiefpreis zu ersetzen, was die Sache evt. sogar erleichtert.
  • Genannt werden muss der konkrete 30-Tage-Tiefpreis in Euro. Eine Sternchentextangabe "Sie sparen ... %*" *= "gegenüber dem tiefsten Preis der letzten 30 Tage vor Anwendung der Preisreduktion" ist damit nicht ausreichend.
  • Bei Bewerbung von Ganzsortimentspreissenkungen ist dies ebenfalls zu berücksichtigen.
  • Evt. erlaubt: "...% auf den ausgewiesenen Preis"
  • Gestiegene Preise dürfen nicht als guter Preis beworben werden
  • Unklar, welche Synonyme für Angebote ohne Angabe des 30-Tage-Bestpreises noch zulässig sind (Aktions-, Bei-uns-nur-, Bester-, Für-günstige-, Für-Nur-, Guter-, Highlight-, Kracher-, Knaller-, Knüller-, Mega-, Schnäppchen-, Sonder-, Super-, Süßer-, Tief-, Toller-, Top-, Traum-, Vorteils-, Zugreifpreis, etc.?). Evt. zulässig: Freundschafts-, Monats-, Online-, Prospekt-, Unser-, Vor-Ort-Preis, etc.
    Grundpreisangaben:
  • Die Grundpreisangabe ist nicht für alle Artikel vorgeschrieben: Ausnahmen für bestimmte Kleinmengen.

    Sciptfehler vermeiden

  • Vorgeschrieben: Debugging von Scriptfehlern und keine Benutzung veralteter HTML-Tags (Liste)
  • Verwendung von End-Tags, z.B. <p>...</p>, <li>...</li>, <td>...</td>, etc.
  • Auflistungen (<li>) nur mit <ol> oder <ul>
  • Kein onresize() und kein onorientationchange() im <body>-Tag. Umgehungsmöglichkeit mit window.addEventListener("resize",Fantasiename,0) und window.addEventListener("onorientationchange",Fantasiename,0); Fantasiename = Name der aufzurufenden Funktion function Fantasiename(){alert();}; ggf. in einer window.onload-Funktion ablaufen lassen, um direkt bei Seitenaufruf die Größe anzupassen.

    Seitenübersicht/ Suchfunktion

  • Eine Seite muss über mindestens 2 Wege erreichbar sein, z.B. zusätzlich zu der Verlinkung über eine Seitenübersicht (Sitemap) oder Suchfunktion
  • Google bietet eine einfache Möglichkeit für eine Suchfunktion für die eigene Domain (Google Site Search Operator)

    Schriftgröße

  • Zeilenhöhe (Zeilenabstand): Mind. 1,5-fache Schriftgröße (mit CSS line-height)
  • Abstand nach Absätzen: Mind. 2-fache Schriftgröße
  • Buchstabenabstand (Laufweite): Mind. 0,12-fache Schriftgröße
  • Wortabstand: Mind. 0,16-fache Schriftgröße

    Tastaturnavigation

  • Mit der [TAB]- Taste müssen alle Elemente ansteuerbar sein. Gilt auch für das Ausfüllen von Formularen.
  • Die Navigation muss nur mit der Tastatur ohne Maus und ohne Touch möglich sein - auch bei Inaktiviertem CSS.
  • Dies gilt auch für vorgelagerte Elemente (wie Cookie-Zustimmungen) und Einblendungen.
  • Mit der [Tab]-Taste werden automatisch alle Link-Elemente <a></a> und <button></button> detektiert, unabhängig von einem onclick-Befehl in <button>
    Deutliche Fokussierung:
  • Die angesteuerten Elemente müssen deutlich als fokussierte Elemente erscheinen (z.B. deutliche Umrandung oder Farbwechsel, etc.). Die Umrandung kann mit CSS verstärkt werden (border Eigenschaften bei onfocus von <a> und <button>)
  • Bei größeren Bildern/ Elementen erscheint die Umrandung z.T. nur im unteren Bereich (Schrifthöhe) und ist damit ohne Scollen nicht sichtbar.
    Statt <a><img></a>: Schachtelung mit <button onclick=f() ><img></button>
  • CAVE: Schachtelung mit <a><button></button></a> führt zu Doppelfokussierung (erst von <a>, dann von <button>)
  • CAVE: Bei Schachtelung mit DIV: Bei ausgeschaltetem CSS: Untereinander, statt nebeneinander: <a><div style='display:inline-block'><div style='height:100%'><img></div></div></a>

    Verlinkung ohne <a> und ohne Javascript

  • Evt. ist es sinnvoll, auf Javascript bei Weiterleitungen zu verzichten, da nicht ausgeschlossen ist, dass manche Browser derartige Weiterleitungen blockieren oder eine Bestätigung anfordern.
  • Mit Formaction sind Verlinkungen ohne <a> und ohne Javascript (onclick) möglich:
  • <form><button formaction="link1.html" ></button><button formaction="link2.html" ></button></form>

    Vergrößerbarkeit

  • Die Seite muss noch bei einer Vergrößerung von 200% lesbar und navigierbar sein
  • Auch Nicht-Text-Inhalte müssen vergrößerbar sein
  • Die Vergrößerbarkeit mittels der Zoom-Funktion des Browsers ist ausreichend
  • Das Einfügen eines extra Bedienelementes zur Vergrößerung ist nur für Behörden vorgeschrieben
    Testmöglichkeit:
  • [Strg] und Scrollrad der Maus bewegen
  • [Strg] und [+] klicken bis zur gewünschten Vergrößerung
  • Je nach Browser: Menü ➜ Zoom ➜ Vergrößern

    Vorlesbarkeit

  • Die Vorlesbarkeit bezieht sich auf die Vorlesbarkeit mit Vorlesefunktionen, nicht auf die Leseansicht (z.B. in Firefox mit F9 aufrufbar)
  • Nicht gefordert wird, dass die Seite auch als Leseansicht aufrufbar ist
  • Angebote, die nur grafisch dargestellt sind, müssen vorlesbar sein, da dies ein Hauptanliegen von der Seite sein dürfte
  • Alternativen: Alt-Texte oder zusätzliche Textversion
  • Links müssen aussagekräftig sein
  • Genderverbot mit Sonderzeichen (siehe unter Genderverbot) zur Sicherstellung der Vorlesbarkeit
  • CAVE: Z.T. beginnen Vorlesefunktion bei <h1>, somit am Seitenanfang am besten <h1>
  • Keine Pflicht zur Einfügen eines extra Bedienelementes für eine Vorlesefunktion
    Testmöglichkeiten
  • Edge: Rechte Maustaste ➜ Laut vorlesen. Oder: Menü (3-Punkte-Symbol rechts oben) ➜ Weitere Tools ➜ Laut vorlesen

    Wechselnde Inhalte


    Keine wechselnde Inhalte bei Fokussierung
  • Keine wechselnden Inhalte bei Fokussierung von Elementen (inklusive onmouseenter)
  • Allerdings scheint es zulässig, dass z.B. bei Fokussierung eines Icons zusätzlich eine Erklärung eingeblendet wird, wobei das Icon weiter sichtbar bleibt.
    Keine zeitlich begrenzten Inhalte
  • Zeitlich begrenzte Inhalte inklusive wechselnde Werbebanner sind nicht barrierefrei.

    Weiterhin erlaubt

  • Scriptsprachen (Javascript, JQuery, etc.) scheint kein Barrierehemmnis darzustellen.
  • Die Seitengröße (Datenmenge in KByte) scheint kein Barrierehemmnis darzustellen, sofern es sich nicht um eine unangemessene Dateigröße handelt.
  • Verschiedene HTML-Tags wurden bis jetzt nicht abgeschafft, wie z.B. <b></b>

    Werbebanner

  • Siehe unter "Animationen" und "Wechselnde Inhalte"

    Zitate

  • Zuwiderhandlungen

  • Die Aufsichtsbehörde muss zunächst eine Aufforderung zur Beseitigung der Barrieren erlassen.
  • Erst danach können Geldstrafen verhängt werden und danach die Abschaltung des Internetangebotes.
  • Damit drohen evt. keine Abmahnungen mit Aufforderungen, gesetzeswidrige Seiten nicht weiter zu betreiben, was kurzfristiges Abschalten zur Folge haben könnte.
    Meldepflichten:
  • Lt. Leitlinie des BfAS besteht zudem eine Meldepflicht von Barrieren, sofern Barrierefreiheit zu erfüllen ist (S. 11: "Was ist zu tun, wenn eine Dienstleistung einmal nicht die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt?").