BtM-Vorschriften [Stand: 10.10.21]
3-teiliges BtM-Rezept:
Teil I: Apotheke
Teil III: Arzt
Teil II: Krankenkasse

Teil I: Zum Verbleib in der Apotheke

Was muss auf dem Durchschlag (Teil I zum Verbleib in der Apotheke) vermerkt werden?

  • Name der Apotheke (§ 12 BtmVV, Abs. 3, Nr. 1.)
  • Anschrift der Apotheke (§ 12 BtmVV, Abs. 3, Nr. 1.)
  • Abgabedatum (§ 12 BtmVV, Abs. 3, Nr. 2.)
  • Evt. Vorlagedatum, wenn das Abgabedatum > 7 Tage nach Ausstellung liegt bei rechtzeitiger Rezeptvorlage in der Apotheke (keine Vorschrift der BtMVV, aber zweckmäßig)
  • Namenszeichen des Abgebenden (§ 12 BtmVV, Abs. 3, Nr. 3.)
  • Abgegebener Artikel bei aut-idem-Austausch (BfArM: FAQ BtM 24.09.21, Seite 23, Punkt 31., Satz 5)

    Muss der Durchschlag (Teil I zum Verbleib in der Apotheke) bedruckt werden?

  • Laut BtMVV nicht (§ 12 BtmVV, Abs. 3)
  • Laut BfArM bei aut-idem-Austausch: "Die Abgabe wird zusätzlich mithilfe der Teile I und II des BtM-Rezeptes dokumentiert, auf dem der Apotheker, im Falle von aut-idem, das tatsächlich abgegebene BtM vermerkt." (BfArM: FAQ BtM 24.09.21, Seite 23, Punkt 31., Satz 5)

    Muss der Durchschlag (Teil I zum Verbleib in der Apotheke) auf der Rückseite gestempelt werden?

  • Ja, da u.a. die Anschrift der Apotheke auf dem Doku-Durchschlag vermerkt werden muss (§ 12 BtmVV, Abs. 3, Nr. 1)

    Muss der Durchschlag (Teil I zum Verbleib in der Apotheke) auf der Rückseite vom Abgebenden unterschrieben werden werden?

  • Nein. Namenszeichen (keine Unterschrift) des Abgebenden ist ausreichend (§ 12 BtmVV, Abs. 3, Nr.3)
  • Im QMS ist eine Namenszeichenliste zu führen

    Wer muss den Durchschlag (Teil I zum Verbleib in der Apotheke) abzeichnen?

  • Der Abgebende (§ 12 BtmVV, Abs. 3, Nr.3)
  • Bei Teilabgaben ist jede Abgabe extra abzuzeichnen mit Artikelzuordnung

    Muss auf dem Durchschlag (Teil I zum Verbleib in der Apotheke) das Vorlagedatum vermerkt werden?

  • Laut BtMVV nicht
  • Wenn das Abgabedatum > 7 Tage nach Ausstellung liegt bei rechtzeitiger Rezeptvorlage in der Apotheke, ist der Vermerk des Vorlagedatums zweckmäßig

    Teil II: Deckblatt zur Verrechnung

    Muss das Deckblatt (Teil II zur Verrechnung) auf der Rückseite gestempelt werden?

  • Nein. Für das Deckblatt gelten die normalen Rezept-Bedruckvorschriften.
  • In der BtMVV exisitieren keine Vorschriften zum Bedrucken des Deckblatts

    Muss das Deckblatt (Teil II zur Verrechnung) auf der Rückseite unterschrieben werden?

  • Nein. Für das Deckblatt gelten die normalen Rezept-Abzeichnungsvorschriften.
  • In der BtMVV exisitieren keine Vorschriften zum Abzeichnen des Deckblatts
  • Laut ApBetrO sind Rezepte vom Abgebenden abzuzeichnen (keine Unterschrift erforderlich) (§ 17 ApBetrO, Abs. 6, Punkt 2)
  • Im MS ist eine Namenszeichenliste zu führen

    §§§ BtM Gesetze & Verordnungen

  • BtM-G (BtM-Gesetz)
    BtMVV  (BtM-Verschreibungs-Verordnung)
      ∟ FAQ BtMVV  (Ausführungen des BfArM zur BtMVV)
    BtMBinHV  (BtM-Binnenhandels-Verordnung)
    BtMAHV  (BtM-Außenhandels-Verordnung)
  • Siehe auch: WPostVtr  (Weltpostvertrag = Gesetz)

    Abk/ Sonderzeichen

    Sonderzeichen

  • "A" bei Überschreitung der Verschreibungshöchstmenge oder der Zahl der BtM
  • "Notfall-Verschreibung" bei BTM-Verordnung auf Nicht-BTM-Rezepten
  • "N" bei nachgereichtem BTM-Rezept zu einer "Notfall-Verschreibung"
  • "K" bei einer BtM-Verschreibung für Schiffe
  • "S" bei Substitutionsverordnungen
  • "SZ" bei der Zwei-Tage-Regelung (sogenannte Wochenendregelung) für Substitutionspatienten

    A-Prüfpflicht

  • Für Apotheken besteht Höchstmengen-Prüfpflicht
    Höchstmengen-Tabelle
    Höchstmengen-Rechner
  • Die zulässige Höchstmenge bezieht sich auf die verordnete Menge innerhalb von 30 Tagen
    • wobei der 30-Tage-Bedarf jedoch überschritten werden darf
    • solange nicht die zulässige Höchstmenge überschritten wird
  • Innerhalb von 30 Tagen heißt 30 Tage nach Ausstellung (BGB)
  • Mehrere Rezepte müssen addiert werden
  • Verordnungen mehrerer Ärzte müssen addiert werden
  • Prüfpflicht bezieht sich auf alle in der Apotheke eingereichten BtM-Rezepte, nicht nur zeitgleich eingereichte. Ein Abgleich mit Filialen ist nicht erforderlich.
  • Die festgesetzten Höchstmengen gelten auch für Salze, Molekülverbindungen und Hydrate. Es erfolgt keine Umrechnung auf die Reinsubstanz.
  • Max 2 verschiedene BtM erkaubt innerhalb von 30 Tagen (bei Zahn- und Tierärzten max. 1 BtM innerhalb von 30 Tagen)
  • Verschiedende Stärken/ DAR/ Salze/ Hersteller/ Molekülverbindungen gelten als ein BtM.
  • Opium/ Opiumextrakt/ Opiumtinktur gelten als verschiedene BtM.
  • Amfetamin/ Dexamfetamin/ Lisdexamfetamin gelten als verschiedene BtM.
  • Für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte gelten unterschiedliche Höchstmengen
  • A-Verbot bei Zahnarzt-Rezepten und Sprechstundenbedarf (extra Höchstmengenregelung, siehe unter Sprechstundenbedarf) A erlaubt bei Tierarztrezepten
  • Rechtsgrundlage: § 12 Abs. 1 Nr. 1b) BtMVV i.V.m. § 9 Abs 1 Nr. 6. BtMVV
  • Urteil: LSG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2020 - L 16 KR 458/18,
    • Prüfpflicht der Apotheke (Abs. 40, Satz 3): "Nach § 12 Abs. 1 Nr. 1b) BtMVV dürfen Betäubungsmittel vorbehaltlich des Absatzes 2 - der in Ermangelung einer Verschreibung für den Stationsbedarf, den Notfallbedarf oder den Rettungsdienstbedarf vorliegend nicht einschlägig ist - u.a. nicht abgegeben werden auf eine Verschreibung, bei deren Ausfertigung eine Vorschrift des § 9 nicht beachtet wurde."
    • Fehlendes A ist kein bloßer Formfehler (Abs. 27, Satz 5): "Um solch bloße Formfehler handelt es sich vorliegend nicht."
    • Höchstmengenprüfung auch für nicht zeitgleich vorgelegte Rezepte und bei Nicht-Kundenkarten-Inhabern (Abs. 41, Satz 2 ff): "Zum einen folgt das Abgabeverbot aus § 12 Abs. 1 Nr. 1b) BtMVV, ohne dass diese Regelung danach differenziert, ob für den Abgebenden die unzureichende Verordnung erkennbar ist oder nicht. [wird um Urteil weiter ausgeführt]"
  • Retaxationen: 710,- € Retax. Durch die Einreichung mehrerer Rezepte war die BTM-Höchstmenge in einem Monat überschritten worden. Der Arzt hatte auf keinem Rezept ein A vermerkt. [DAP April 2009]
  • Fachartikel:
    • 09.02.21: LSG: Apotheke haftet für Doppelverordnung (Apotheke adhoc, Patrick Hollstein)
    • 08.01.19: BtM: Nullretax wegen fehlendem „A“ (Apotheke adhoc, N.N.)

    Inhaber-Vorbehalt

    Was darf nur der Inhaber?

  • Abzeichnen der Monatsdoku in der Hauptapotheke: § 13 (2) Satz 1 BtMVV: Vom "Apotheker für die von ihm geleitete Apotheke"
  • Vernichtung von BtM: § 16 (1) Satz 1 BtM-G: "Der Eigentümer von nicht mehr verkehrsfähigen Betäubungsmitteln hat diese auf seine Kosten in Gegenwart von zwei Zeugen in einer Weise zu vernichten, [...]"
  • Bei Inhaberwechsel: Meldung des BtM-Bestandes an das BfArM
  • Übertragungsbefugnis auf vertretungsberechtigte Personen wird nicht erwähnt

    Rezept-Dokumentation

    Ist die Arzt-Telefonnummer in der BtM-Doku erforderlich?

  • Nein (§ 14 BtmVV, Abs. 1, Satz 1)

    Wann muss dokumentiert werden?

  • "unverzüglich nach Bestandsänderung" (§ 13 BtmVV, Abs. 1, Satz 1)
  • Laut Kommentar heißt "unverzüglich" innerhalb von Minuten

    Ist die LANR in der BtM-Doku erforderlich?

  • Nein (§ 14 BtmVV, Abs. 1, Satz 1)

    Ist die Arzt-Adresse in der BtM-Doku erforderlich?

  • Ja (§ 14 BtmVV, Abs. 1, Satz 1, Punkt 5)

    Monats-Dokumentation

    Wer muss die Monatsdokumentation abzeichnen?

  • Vom "Apotheker für die von ihm geleitete Apotheke" (§ 13 BtmVV, Abs. 2, Satz 1)
  • Der Inhaber in der Hauptapotheker und die Filialleiter in Filialen
  • Abzeichungsbefugnis durch vertretungsberechtigte Personen wird nicht erwähnt

    Muss die Monatsdokumentation umterschrieben werden?

  • Laut BtMVV reicht abzeichnen mit Namenskürzel (keine Unterschrift) und Datum aus
  • § 13 (2) Satz 1 BtmVV: " Die Eintragungen über Zugänge, Abgänge und Bestände [...] sind [...] am Ende eines jeden Kalendermonats zu prüfen und, sofern sich der Bestand geändert hat, durch Namenszeichen und Prüfdatum zu bestätigen"

    Wann muss die Monatsdokumentation erfolgen?

  • "am Ende eines jeden Kalendermonats" (§ 13 BtmVV, Abs. 2, Satz 1 und 2)

    Ist bei elektronischer Datenerfassung die Bestandänderung der einzelnen BtM auszudrucken?

  • Bei elektronischer Datenerfassung ist nicht nur der monatliche Bestand auszudrucken, sondern auch die Bestandsänderungen
  • "Für den Fall, daß die Nachweisführung mittels elektronischer Datenverarbeitung erfolgt, ist die Prüfung auf der Grundlage zum Monatsende angefertigter Ausdrucke durchzuführen." (§ 13 BtmVV, Abs. 2, Satz 2)

    Formvorgaben

    Dürfen handschriftlich ausgestellte BtM-Rezepte beliefert werden?

  • Ja
  • "Das BtM-Rezept kann auch handschriftlich ausgefüllt werden." (BfArM: FAQ BtM 24.09.21, Punkt 24., Satz 5)

    Muss der Arzt einen Nadeldrucker verwenden, damit die Teil I und III Durchschläge sind?

  • Nein. Alle 3 Teile können auch getrennt, z.B. mit einem Laser- oder Tintenstrahldrucker bedruckt werden
  • "Das Bedrucken mit einem Laserdrucker ist ebenfalls möglich. Hierfür empfehlen wir den dreiteiligen BtM-Rezeptsatz zu trennen, jeden Rezeptteil einzeln zu bedrucken, [...]" (-FAQ-, S. 11, Punkt 24)

    Darf Teil I vom Arzt getrennt unterschrieben werden?

  • Nein. Alle 3 Teile sind mit einer einzigen Unterschrift zu signieren
  • "Die Erstellung von drei identischen Exemplaren, die mit einer einzigen Unterschrift, die auf allen drei Exemplaren lesbar ist, autorisiert werden, ist zwingend." (-FAQ-, S. 11, Punkt 24)

    Berufsbezeichnung

  • Pflichtangabe: Berufsbezeichnung des Verschreibenden
  • "Arzt" ausreichend
  • Bis jetzt ohne Beanstandung, aber nicht explizit zugelassen: Abkürzungen FA = Facharzt, FÄ = Fachärztin oder Fachärzte, OSA = Oberstabsarzt
  • Keine Berufsbezeichnung: Dr. med. und alle anderen Angaben ohne "Arzt"
  • Strittig: Chirurg/ Gynäkologe, etc. (keine geschützten Berufsbezeichnungen, aber von der KV vergeben)"

    i.A. auf Vertretungsrezepten

  • Verwendung von "i.A." (im Auftrag) bei Vertretungsrezepten ist unzulässig
  • Nur i.V. erlaubt mit Klarnamen (Vor- und Zuname) + Berufsbezeichnung des Vertretungsarzzes

    Abgabehindernisse

    Dürfen BtM-Rezepte bei Ärzte-Hopping beliefert werden?

  • Nein
  • Urteil OLG Celle, 09.11.2018, Az.: 1 Ss 63/1: "Da der Gesetzgeber mit dem Betäubungsmittelgesetz den Missbrauch von Betäubungsmitteln verhindern will, sind vom erlaubnisfreien Erwerb von Betäubungsmitteln aus Apotheken aufgrund von ärztlichen Verschreibungen nur solche Verschreibungen erfasst, die ärztlicherseits auch begründet sind (vgl. Hügel/Junge/Lander/Winkler Deutsches Betäubungsmittelrecht 8. Auflage § 29 Rn. 10.2). Ein unerlaubter Erwerb liegt etwa dann vor, wenn sich der Erwerber das Betäubungsmittel aus einer Apotheke aufgrund einer Verschreibung verschafft, zu deren Erteilung er seinen Arzt widerrechtlich durch Gewalt oder Drohung gezwungen hat. Selbiges gilt mit der Folge eines strafbaren Erwerbs auch dann, wenn insbesondere bei der Erschleichung einer ärztlichen Verschreibung eine bloß äußerlich ordnungsgemäße Verschreibung generiert wird. Trotz einer formell ordnungsgemäßen Verschreibung liegt daher keine sachliche Berechtigung zum Betäubungsmittelerwerb vor. Vielmehr befreit nur eine ärztlich begründete Verschreibung von einer Erlaubnispflicht (vgl. Weber, BtMG/Weber BtMG § 29 Rn. 1212, beck-online).

    Dürfen BtM-Rezepte aus Nicht-EU-Ländern beliefert werden?

  • Nein
  • "Nur BtM-Verschreibungen, die auf den in Deutschland ausgegebenen BtM-Rezepten verschrieben wurden, dürfen von Apotheken mit Sitz in Deutschland beliefert werden." (-FAQ-, S. 7, Punkt 11)

    Dürfen BtM-Rezepte aus EU-Ländern beliefert werden?

  • Nein
  • "Nur BtM-Verschreibungen, die auf den in Deutschland ausgegebenen BtM-Rezepten verschrieben wurden, dürfen von Apotheken mit Sitz in Deutschland beliefert werden." (-FAQ-, S. 7, Punkt 11)

    Dürfen BtM-Rezepte mit der Abrisskante auf der rechten Seite verwendet werden?

  • Nein. Die alten BtM-Rezepte durften nur bis 31.12.2014 verwendet werden (-FAQ-, S. 9, Punkt 16)

    Dürfen BtM-Rezept-Faxe beliedert werden?

  • Nein. Das original BtM-Rezept hat bei der Abgabe vorzuliegen
  • "Die Abgabe aufgrund eines z.B. vorab übermittelten Faxes mit dem BtM–Rezept ist nicht möglich." (-FAQ-, S. 12 Punkt 29 ebenso S. 11, Punkt 22)
  • "BtM dürfen ausschließlich nach Übergabe der Originalverschreibung durch den Apotheker abgegeben werden." (-FAQ-, S. 11, Punkt 22 und S. 12 Punkt 29)

    Vernichtung

    Wer darf BtM-Vernichten?

  • Nur der Inhaber
  • Vernichtungsbefugnis durch vertretungsberechtigte Personen wird nicht erwähnt
  • Entsprechend müssen die Vernichtungsprotokolle den Inhaber als Vernichter nennen
  • § 16 (1) Satz 1 BtM-G: "Der Eigentümer von nicht mehr verkehrsfähigen Betäubungsmitteln hat diese auf seine Kosten in Gegenwart von zwei Zeugen in einer Weise zu vernichten, [...]"