CAVE: RP-Präparate sind nach der Systematik der Taxe Rezeptpflichtig ohne Ausnahme, da RA-Präparate Rezeptpflichtig mit Ausnahme sind. Sollte die Systematik der Taxe durchgehend zutreffen, sind keine RA-Lidocain-Präparate, die ohne Rezept an Hebammen abgegeben werden dürfen, gelistet. Worauf dies beruht ist unklar, da die Präparate u.a. subkutan/ intramuskulär zur lokalen und regionalen Nervenblockade zugelassen sind, was die Ausnahmeindikation "zur subkutanen und intramuskulären Infiltrationsanästhesie zur Durchführung von Dammschnitten und zum Nähen von Dammschnitten und Dammrissen im Rahmen der Geburt" umschließt
0,5 % (5 mg/ml)